Einzeltherapie pro Therapieeinheit á 50 Min: € 80,00
Die Bezahlung erfolgt bar nach jeder Sitzung. Das Erstgespräch 50 Minuten und wird mit dem üblichen Stundensatz verrechnet.
Absageregelung: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies möglichst bald bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Andernfalls ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen.
Zuschuss durch die Krankenkasse:
Wenn ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürfiges Leiden“ (laut ICD 10) vorliegt, leistet die Krankenkasse einen Zuschuss von
40€ für eine Sitzung á 50 Min – Versicherungsanstalt öffentlicher Beamter (BVA)
50€ für eine Sitzung á 50 Min – Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
28€ für eine Sitzung á 50 Min – Versicherungsanstalt der Eisenbahner (VAEB)
28€ für eine Sitzung á 50 Min – allen sonstigen Gebietskrankenkassen (WGKK, NÖGKK etc)
Praxis in A- 7051Goßhöflein Steinweg 5
Praxis in A- Lichtenwörth Karl Albrechtgasse 7/7